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Beschreibung von Kennzeichen:











Infos Kennzeichen


Externe Links

Allgemeine Infos

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Letzte
Änderungen: |
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Euro
Kennzeichen |
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für Personenwagen,
LKW, Busse usw. |
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Einführung 01.11.2002
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schwarze Zeichen auf weissem Grund
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das Kennzeichen wird oben und unten in
den Farben der Nationalflagge (rot-weiss-rot) begrenzt
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zuerst kommt das Kürzel für den
Zulassungsort
danach das Wappen
des Bundeslandes
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gefolgt von der 3 - 6-stellige
Kennung, wenn 1. Stelle ein Buchstabe - letzte Stelle ein Zahl und
umgekehrt
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die Kennzeichen sind immer
Besitzerbezogen, natürlich mit der Einschränkung auf den Wohnort - dh.
solange man im Bereich der gleichen Zulassungsbehörde wohnt
(Bezirkshauptmannschaft bzw
Landeshauptstadt oder Wien) behält man "seine" Nummer - nur die
schwarzen Nummern gehen wegen Systemwechsel verloren. Durch die
Wechselkennzeichen kann das Kennzeichen auf bis zu 3 Fahrzeugen
verwendet werden
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Grösse der Kennzeichen:
1 Zeile: 520x120mm, Schrifthöhe: 38mm
2 Zeilen: 300x200mm
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für Motorräder |
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Grundaufbau gleich wie für Personenwagen
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Grösse 250x200mm oder 210x170mm
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Seit 1. April 2005 können neben den bisherigen
Kennzeichentafeln für Motorräder (250 mm x 200 mm) auch kleinere in der Grösse
von 210 mm x 170 mm ausgegeben werden. Die bereits ausgegebenen
Motorradkennzeichen müssen nicht ausgetauscht werden.
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normale alte
Kennzeichen (Serie 1947-89) |
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B |
Burgenland |
S |
Salzburg |
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G |
Graz |
St |
Steiermark |
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K |
Kärnten |
T |
Tirol |
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L |
Linz |
V |
Vorarlberg |
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N |
Niederösterreich |
W |
Wien |
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O |
Oberösterreich |
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normale alte
Kennzeichen
(Serie 1990-2002) |
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Personenwagen


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Motorräder oder Personenwagen
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Einführung 1990; ausgegeben bis 31.10.2002
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Kennzeichen werden Fahrzeugbezogen ausgegeben
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schwarze Zeichen auf weissem Grund
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das Kennzeichen wird oben und unten in den
Farben der Nationalflagge (rot-weiss-rot) begrenzt
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die Buchstaben vor dem Wappen geben Auskunft über die
Herkunft des Fahrzeuges
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danach folgt das Wappen des Bundeslandes
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3 - 6-stellige Kennung, wenn 1. Stelle ein
Buchstabe - letzte Stelle ein Zahl und umgekehrt
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Wunschkennzeichen |
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Die wählbare Kombination hat – je nach Länge der
Abkürzung der Zulassungsbehörde, PKW oder Motorrad und der Menge der
verfügbaren Zeilen der Kennzeichentafel – 3 bis 6 Zeichen.
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Die gewünschte Kombination muss mit einem
Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden. Die Buchstaben und die Ziffern
müssen je in einem Block zusammengefasst sein.
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Die Ziffer "0" an der ersten Stelle im
Ziffernblock ist unzulässig. "VOLV 0" wird also nicht genehmigt.
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Das Wunschkennzeichen ist auf den
Wirkungsbereich der Behörde beschränkt und ist bei einer Standortverlegung des
Fahrzeuges nicht übertragbar.
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Vorübergehende
Zulassung |
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weisse Schrift auf blauem Grund
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die Buchstaben vor dem Wappen geben Auskunft über die
Herkunft des Fahrzeuge
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Im roten Feld ist das Jahr eingeprägt, in dem
die Zulassung erlischt.
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Die vorübergehende Zulassung entspricht in
mancher Hinsicht dem "Zollkennzeichen" anderer Staaten und ist nur für die
Dauer von höchstens einem Jahr und nur für Antragsteller mit dem ordentlichen
Wohnsitz im Ausland vorgesehen. Jedoch muss für die Dauer der vorübergehenden
Zulassung Versicherungsschutz gegeben sein.
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Im roten Feld ist das Jahr eingeprägt, in dem
die Zulassung erlischt
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Vorübergehend zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht
zur gewerbsmässigen Beförderung verwendet werden
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Probefahrtkennzeichen |
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weisse Schrift auf
blauem Grund
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die Buchstaben vor dem
Wappen geben Auskunft über die
Herkunft des Fahrzeuge -
Probefahrtkennzeichen werden an Werkstätten, Fahrzeughändler u.ä.
herausgegeben
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Es muss dafür erhöhte Steuer bezahlt werden. Das Kennzeichen kann unter den
gesetzlichen Bestimmungen zur Probefahrt verwendet werden.
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Als Probefahrten gelten:
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Fahrten zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder der Leistungsfähigkeit
von Fahrzeugen oder ihrer Teile oder Ausrüstungsgegenstände
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Fahrten, um Fahrzeuge vorzuführen
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Fahrten zur Überführung eines Fahrzeuges an einen anderen Ort im Rahmen des
Geschäftsbetriebes, dabei können auch Fahrzeuge abgeschleppt werden
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das Überlassen des Fahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von
nicht mehr als 3.500 kg an einen Kaufinteressenten für die Dauer von bis zu
maximal 72 Stunden, wobei auch Fahrtunterbrechungen zulässig sind, auch ohne
Begleitung eines Betriebsangehörigen (dabei ist der Name des Kaufinteressenten
in den Nachweis einzutragen)
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Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges durch den Käufer bei der Abholung des
Fahrzeuges vom Verkäufer
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Fahrten zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung des Fahrzeuges
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Personen oder Güter dürfen auf Probefahrten befördert werden, wenn es die
Verkehrssicherheit zulässt und die Fahrt den Charakter einer Probefahrt hat.
Die Tafeln mit Probefahrtkennzeichen oder Überstellungskennzeichen dürfen,
soweit keine andere Möglichkeit besteht, auf Fahrten bei Tageslicht auch so
angebracht sein, dass sie nicht mit der Kennzeichenleuchte beleuchtet werden
können.
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Überstellungskennzeichen |
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weisse Zeichen auf grünem Grund
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die ersten zwei Buchstaben geben Auskunft über
die Herkunft des Fahrzeuges
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danach folgt das Wappen des Bundeslandes
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gefolgt von einer Zahlen- und
Buchstabenkombination
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am Ende ist eine Vignette mit der Gültigkeit
angebracht (Gültigkeitsdauer eingestanzt)
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Die Überstellungskennzeichen werden für
mindestens 3 Tage, höchstens für 21 Tage ausgegeben. Eine Gültigkeitsplakette
wird entsprechend gelocht in der Zulassungsstelle und auf die
Kennzeichentafeln aufgeklebt
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Die Beförderung von Personen oder Gütern ist bei
der Überstellungsfahrt zulässig, solange ihr Charakter als Überstellungsfahrt
noch gewahrt ist.
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Die Tafeln mit Probefahrtkennzeichen oder
Überstellungskennzeichen dürfen, soweit keine andere Möglichkeit besteht, auf
Fahrten bei Tageslicht auch so angebracht sein, dass sie nicht mit der
Kennzeichenleuchte beleuchtet werden können.
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Kennzeichen für ausländische Anhänger |
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weisse Zeichen auf rotem Grund
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die ersten zwei Buchstaben geben Auskunft über
die Herkunft des Fahrzeuges
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danach folgt das Wappen des Bundeslandes
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Vor 1997 war die Ausgabe von roten
Deckkennzeichen für Anhänger mit ausländischem Kennzeichen nur dann möglich,
wenn der Antragsteller glaubhaft machte, dass er im Rahmen seines
gewerblichen Betriebes häufig Güterbeförderungen vom Ausland in das Inland
durchzuführen hat. Diese Einschränkung hat sich angesichts der
Grenzöffnungen und der Internationalisierung des Verkehrs als zu eng
erwiesen. Es wurde daher im § 49 Abs. 3 KFG auch die Möglichkeit geschaffen
werden, mit einem PKW Anhänger mit ausländischem Kennzeichen zu ziehen und
somit eine rote Deckkennzeichentafel zu erlangen.
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Rote Anhängerkennzeichen mit dem Kennzeichen
des ziehenden Kraftfahrzeugs werden also in folgenden Fällen verwendet:
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Anhänger mit ausländischem Kennzeichen, die
mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden
sollen, wenn Beförderungen vom Ausland in das Inland durchgeführt werden
sollen
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Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger, die
mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden
sollen, wenn der Anhänger mit dem Kraftfahrzeug im Ausland gezogen werden
soll
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Die Kennzeichen werden (seit 1.1.2009) auch
für Fahrradträger auf Anhängerkupplungen ausgegeben - allerdings nicht
obligatorisch, dh man kann sich entscheiden, das hintere Kennzeichen
umzustecken oder ein rotes zu beantragen
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Kennzeichen für
Kleinmotorräder |
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