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Beschreibung von Kennzeichen:















Infos Kennzeichen






Allgemeine Infos

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Stempelplakette |
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Beachte: Fahrten zur Abstempelung der
Kennzeichen und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels dürfen mit
ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen
angebracht werden; der kürzeste Weg ist zu nehmen, kein anderer Fahrtzweck
darf verfolgt werden.
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Hauptuntersuchungs-Plakette (hinten) |
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Wird bei
erfolgreicher Hauptuntersuchung (HU) bei TÜV, DEKRA oder einer anderen
amtlich anerkannten Prüforganisation vergeben. Die HU soll die technische
Sicherheit der Fahrzeuge gewährleisten.
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Bei der Erstzulassung neuer Fahrzeuge ist keine
Prüfung notwendig. Die Prüfplakette wird in diesem Fall von der
Zulassungsstelle angebracht.
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HU-Plaketten ähnlich der heutigen Form gibt es
seit 1960.
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Untersuchungsintervalle: Pkw ab Erstzulassung
erstmals nach 3 Jahren, danach 2 Jahre; Lkw bis 3,5 t zulässigem
Gesamtgewicht sowie Krafträder 2 Jahre; Lkw über 3,5 t sowie Fahrzeuge zur
Personenbeförderung jährlich.
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Abgas-Sonderuntersuchungs-Plakette (vorne) |
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1999 - rosa |
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2000 - grün |
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2001 - orange |
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2002 - blau |
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2003 - gelb |
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2004 - braun |
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2007-orange |
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200 - blau |
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2009 - gelb |
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2010 - braun |
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2011 - rosa |
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2012 - grün |
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2013 - orange |
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2014 - blau |
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Diese Plakette
wurde am 01.01.2010 abgeschafft! Ist aber auf alten Kennzeichen noch
sichtbar. -
Dient als
Bestätigung, dass die Abgaswerte im gesetzlichen Rahmen liegen
(Abgasuntersuchung - AU, z.B. bei TÜV, Dekra oder Kfz-Werkstätten mit
entsprechender Genehmigung).
Diese Plakette
wurde 1985 als ASU-Plakette eingeführt (Abgas-Sonderuntersuchung). Seit 1993
wird die AU durchgeführt, entsprechend wird die Plakette seither bezeichnet.
Bei Fahrzeugen ohne geregelten Katalysator gibt es weiterhin die ASU.
Bei der
Erstzulassung neuer Fahrzeuge wird die Plakette - ebenso wie die HU-Plakette
- ohne Prüfung von der Zulassungsstelle angebracht.
Untersuchungsintervalle: Kfz mit Ottomotor und geregeltem Katalysator ab
Erstzulassung erstmals nach 3 Jahren, danach 2 Jahre, ebenso Kfz mit
Dieselmotor bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Kfz mit Otto-/Wankelmotor
ohne Kat oder mit ungeregeltem Kat sowie Diesel-Kfz über 3,5 t zulässigem
Gesamtgewicht jährlich. Fahrzeuge zur Personenbeförderung ebenfalls jährlich.
Für Krafträder keine AU. Ebenfalls keine AU benötigen z.B. Traktoren und
bestimmte ältere Fahrzeuge.
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Eurofeld |
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Die FE-Schrift |
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Die "FE"-Schrift" (FE = "fälschungserschwerend")
wurde mit den Euro-Kennzeichen 1994 eingeführt. Durch das neue
Euro-Feld wurde eine schmalere Schrift notwendig. Diese Chance nutze
man, um Autodieben oder dem Kennzeichendiebstahl die Manipulation an
den Zeichen zu erschweren. Auf die Distanz gesehen, ist die
neuentwickelte Schrift ebenso gut zu lesen, wie die alte DIN-Schrift. |
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Man entwickelte
drei verschiedene Typen:
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1. Die
Mittelschrift: |
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Die
Mittelschrift wird am häufigsten verwendet.
Bis zu 7 Zeichen pro Standartschild kann man damit darstellen.
Höhe: 75
mm Breite der Buchstaben: 47,5 mm und Breite der Ziffern:
44,5 mm
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2. Die
Engschrift: |
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Die
Engschrift wird immer dann verwendet, wenn man 8 Zeichen beansprucht, meistens
in Landkreisen mit 3stelligen Unterscheidungszeichen oder Städten wie
Leverkusen (Bsp: LEV-KL 542) oder Dresden (Bsp. DD-JH 4329).
Oft kommt die Engschrift bei Motorradschildern, Saisonkennzeichen,
H-Kennzeichen oder US-Importen zum Einsatz.
Höhe: 75
mm Breite der Buchstaben: 40,5 mm und Breite der Ziffern: 38,5 mm
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3. Die
verkleinerte Mittelschrift: |
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Die
verkleinerte Mittelschrift wird für Motorroller verwendet, in Ausnahmefällen
auch für Oldtimer oder US-Importe, wenn dort keine Anbringung von
Standartschildern aufgrund Platzmangels möglich sein sollte. Die verkleinerte
Mittelschrift gibt es nicht als Engschrift.
Höhe: 49
mm Breite der Buchstaben 31 mm und Breite der Ziffern 29 mm |
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