Homepage Karl Iten

Der EU-Führerschein

 

Vorderseite

Rückseite

1. Name, evtl Doktorgrad
2. Vorname
3. Geburtsdatum und -ort
4a. Herstellungsdatum der Karte
4c. Name der Ausstellungsbehörde
5. Nummer des Führerscheins
6. Lichtbild des Inhabers
7. Unterschrift des Inhabers
8. Klassen der Fahrerlaubnis
9. Sämtliche Klassen in der Übersicht
10. Datum der Erteilung der entsp. Fahrerlaubnis
11. Gültigkeitsdatum für befristete Fahrerlaubn
12. Beschränkungen und Zusatzangaben
13. für andere Mitgliedstaaten
14. siehe Pkt. 10 / Datum der Aushändigung

  

Für folgende Kraftfahrzeuge wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung verlangt:

  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).

  • Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge (motorisierte Krankenfahrstühle) mit einem Sitz, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h aber nicht mehr als 25 km/h.

     

Für folgende Fahrzeuge ist weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung erforderlich:

  • Motorisierte Krankenfahrstühle bis 10 km/h

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, und Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler u. ä.) jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

 

Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie in Personenkraftwagen im Linienverkehr (§§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes) und in Personenkraftwagen bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 des Personenbeförderungsgesetzes) ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

 

 

  

Die neuen Klassen

A1  

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) - beachte auch Klasse M 

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse (= zulässiges Gesamtgewicht - zgG) von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) 3.500 kg nicht übersteigt.

C1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

D1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

D

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

BE

Kombination aus dem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter B fallen.

C1E

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg, sowie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen darf.

CE

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

D1E

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg, sowie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen darf.

DE

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

M

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Kleinkrafträder, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)

L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, jeweils auch mit Anhängern.

 


Schlüsselzahlen (Punkt12)

Aufgrund der geringen Größe des Führerscheins können einige wichtige Angaben nur in Form von Schlüsselzahlen angegeben werden. Die Schlüsselzahlen enthalten 

  • erteilte und zu beachtende Auflagen und Beschränkungen
  • Fahrberechtigungen, die über die in Spalte 9 eingetragene Klasse hinausgehen

Die Schlüsselzahlen 0-100 gelten international, die anderen nur für Deutschland.  

Sie müssen tragen:

01

Sehhilfe und/oder Augenschutz wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert

01.01

Brille

01.02

Kontaktlinsen

01.03

Schutzbrille

02

Hörhilfe / Kommunikationshilfe

03

Prothese / Orthese der Gliedmaßen

Sie dürfen nur fahren:

05

Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen

05.01

nur bei Tageslicht

05.02

in einem Umkreis von ..... km des Wohnsitzes oder innerorts ....

05.03

ohne Beifahrer / Sozius

05.04

beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als ..... km/h

05.05

nur mit Beifahrer

05.06

ohne Anhänger

05.07

nicht gültig auf Autobahnen

Sie dürfen nur fahren mit folgenden Anpassungen des Kraftwagens:

10

Angepasste Schaltung

15

Angepasste Kupplung

20

Angepasste Bremsmechanismen

25

Angepasste Beschleunigungsmechanismen

30

Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen

35

Angepasste Bedienvorrichtungen

40

Angepasste Lenkung

42

Angepasste(r) Rückspiegel

43

Angepasster Fahrersitz

Sie dürfen nur fahren mit folgenden Anpassungen des Kraftrades:

44

Anpassung des Kraftrades

44.01

Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel

44.02

(angepasste) handbetätigte Bremse

44.03

(angepasste) fußbetätigte Bremse

44.04

angepasste Beschleunigungsmechanismen

44.05

angepasste Handschaltung und Handkupplung

44.06

angepasste Rückspiegel

44.07

angepasste Kontrolleinrichtungen

44.08

Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen

Sie dürfen nur fahren mit:

45

Kraftrad nur mit Beiwagen

50

Nur ein bestimmtes Fahrzeug ( Fahrzeugidentifikationsnummer)

51

Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)

55

Kombination von Anpassungen des Fahrzeuges

72

Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 KW (A1)

73

Nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1)

74

Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1)

75

Nur Fahrzeuge der Kategorie B mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)

76

Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt (C1E)

77

Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern 

a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und 

b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)

78

Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

79
...

Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenz zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen.

79 (C1E > 12 000 kg, L<=3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

79 (S1 <= 24/7500 kg)
Begrenzung der Klasse D auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7500 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.

Diese Schlüsselnummern enthalten lediglich Hinweise:

70

Umtausch des Führerscheins Nummer ... ausgestellt durch ... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates)

71

Duplikat des Führerscheins Nummer ... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates)

 

nur für Deutschland geltende Schlüsselzahlen

104

Muss ein gültiges Attest mitführen

171

Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste

172

Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste

173

Klasse C1E, gültig auch zum Mitführen von zulassungsfreien Anhängern bei einer Gesamtzugmasse über 12000 kg

174

Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

175

Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm

176

Fahrerlaubnis bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres auf Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses beschränkt

177

Klasse L, auch gültig im Umfang der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung

 

Einige weitere wichtige Hinweise:
  • Bei einer Umstellung oder Erweiterung finden Sie das Datum der Ersterteilung Ihrer Fahrerlaubnis in Spalte 10.
  • Aus Spalte 11 können Sie für die jeweilige Klasse geltende Befristungen ablesen. (Die Frist wird immer gerechnet vom Tag des Druckauftrages für den Führerschein bei der Bundesdruckerei).
  • Die in Spalte 12 (Rückseite des Führerscheins, letzte Spalte) stehenden Schlüsselzahlen gelten nur für die Fahrerlaubnisklasse, in deren Zeile sie stehen. Die für alle Klassen geltenden Schlüsselzahlen finden Sie unter Nummer 12 in der untersten Zeile.
  • Bei einer erstmals erworbenen Fahrerlaubnis ist das Erteilungsdatum unter Nummer 14 (Rückseite, linke Seite) eingetragen.

Copyright by K. Iten 17.03.03 14:10